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Das Buch der Geister > Drittes Buch – Moralische Gesetze > KAPITEL IX – VIII. Das Gesetz der Gleichheit > Ungleichheit des Reichtums > 810
810. Man kann, ohne sich vom Gesetz zu entfernen, in einer mehr oder weniger gebilligten Weise über seine Güter verfügen. Ist man nun nach dem Tod für die getroffenen Verfügungen verantwortlich?
„Jede Handlung trägt ihre Früchte. Die der guten Handlungen sind süß, die der anderen sind immer bitter, immer, wisset es nur wohl.“
„Jede Handlung trägt ihre Früchte. Die der guten Handlungen sind süß, die der anderen sind immer bitter, immer, wisset es nur wohl.“