Sie sind in:
Das Buch der Geister > Zweites Buch – Welt der Geister > KAPITEL IX – Einwirkungen der Geister auf die leibliche Welt > Einfluss der Geister auf Lebensereignisse > 531
531. Erlöscht das Übelwollen der Wesen, die uns auf Erden Böses getan haben, mit ihrem leiblichen Leben?
„Oft sehen sie ihr Unrecht ein und erkennen das Böse, das sie getan haben; oft aber auch verfolgen sie euch noch ferner, wenn Gott es zulässt, um eure Prüfungen fortzusetzen.“
531a. Kann man hier ein Ende machen und durch was für Mittel?
„Ja, man kann für sie beten und wenn man ihnen Böses mit Gutem vergilt, erkennen sie endlich ihr Unrecht. Übrigens, wenn man sich über ihre Ränke erhaben zeigt, so hören sie endlich damit auf, weil sie sehen, dass sie nichts ausrichten.“
Die Erfahrung lehrt, dass gewisse Geister ihre Rache von einer Existenz auf die andere übertragen und dass man so früher oder später das Unrecht, das man gegen jemanden ausübte, büßen muss.
„Oft sehen sie ihr Unrecht ein und erkennen das Böse, das sie getan haben; oft aber auch verfolgen sie euch noch ferner, wenn Gott es zulässt, um eure Prüfungen fortzusetzen.“
531a. Kann man hier ein Ende machen und durch was für Mittel?
„Ja, man kann für sie beten und wenn man ihnen Böses mit Gutem vergilt, erkennen sie endlich ihr Unrecht. Übrigens, wenn man sich über ihre Ränke erhaben zeigt, so hören sie endlich damit auf, weil sie sehen, dass sie nichts ausrichten.“
Die Erfahrung lehrt, dass gewisse Geister ihre Rache von einer Existenz auf die andere übertragen und dass man so früher oder später das Unrecht, das man gegen jemanden ausübte, büßen muss.