Das Buch der Geister

Allan Kardec

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878. Da sich der Mensch über den Umfang seines Rechtes täuschen kann, wer kann ihm dann dessen Grenzen beibringen?
„Die Grenze des Rechts, die er seinem Nächsten gegenüber unter den gleichen Umständen zu erkennt, und umgekehrt.“



878a. Wenn sich aber ein jeder die Rechte seines Nächsten zuschreibt, was wird dann aus der Unterordnung gegenüber dem Vorgesetzten? Ist dies dann nicht die unbeschränkte Gesetzlosigkeit?
„Die natürlichen Rechte sind für alle dieselben vom Kleinsten bis zum Größten. Gott schuf nicht die einen aus einem reineren Stoff als die anderen und alle sind vor ihm gleich. Diese Rechte sind ewig; die, welche der Mensch aufstellte, gehen mit seinen Einrichtungen zugrunde. Übrigens kennt ein jeder gar wohl seine Stärke oder seine Schwäche und wird stets eine gewisse Willfährigkeit gegen den zeigen, der dies durch seine Tugend und Weisheit verdient. Es ist von Wichtigkeit, dies festzustellen, damit die, welche sich für höher halten, ihre Pflichten wahrnehmen, um jene Willfährigkeit zu verdienen. Die Unterordnung wird nicht gefährdet werden, wenn der Weisheit die Autorität zu erkannt wird.“