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Das Buch der Geister > Drittes Buch – Moralische Gesetze > KAPITEL XI – X. Das Gesetz der Gerechtigkeit, der Liebe und der Nächstenliebe > Eigentumsrecht. Diebstahl. > 882
882. Hat der Mensch das Recht, das zu verteidigen, was er sich gesammelt hat?
„Hat Gott nicht gesagt: Du sollst nicht stehlen, und Jesus: Man soll dem Kaiser geben, was des Kaisers ist?“
Was der Mensch sich in ehrlicher Arbeit sammelt, ist sein gesetzmäßiges Eigentum, das er zu verteidigen berechtigt ist; denn das Eigentum ist, als Frucht der Arbeit, ein ebenso geheiligtes, natürliches Recht wie dasjenige, zu arbeiten und zu leben.
„Hat Gott nicht gesagt: Du sollst nicht stehlen, und Jesus: Man soll dem Kaiser geben, was des Kaisers ist?“
Was der Mensch sich in ehrlicher Arbeit sammelt, ist sein gesetzmäßiges Eigentum, das er zu verteidigen berechtigt ist; denn das Eigentum ist, als Frucht der Arbeit, ein ebenso geheiligtes, natürliches Recht wie dasjenige, zu arbeiten und zu leben.