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Das Buch der Geister > Drittes Buch – Moralische Gesetze > KAPITEL XII – Moralische Vervollkommnung > Tugenden und Laster > 904
904. Ist man strafbar, die Schäden der Gesellschaft zu studieren und zu enthüllen?
„Das hängt vom Gefühl ab, das dazu antreibt. Hat der Verfasser nur die Absicht, Ärgernis zu erregen, so ist das ein persönliches Vergnügen, das er sich mit Schilderungen bereitet, die oft eher ein schlechtes als ein gutes Beispiel abgeben. Der Geist mag zwar richtig urteilen, aber er kann für diese Art von Freude an der Enthüllung des Schlechten gestraft werden.“
904a. Wie kann man in einem solchen Fall sich über die Reinheit der Absichten und die Lauterkeit des Schriftstellers ein Urteil bilden?
„Das ist oft nicht einmal nützlich: Schreibt er gute Sachen, so zieht daraus euren Nutzen; macht er es schlecht, so ist das eine ihn allein angehende Gewissensfrage. Ist ihm übrigens daran gelegen, seine Aufrichtigkeit zu beweisen, so ist es an ihm, seine guten Lehren durch sein eigenes Beispiel zu unterstützen.“
„Das hängt vom Gefühl ab, das dazu antreibt. Hat der Verfasser nur die Absicht, Ärgernis zu erregen, so ist das ein persönliches Vergnügen, das er sich mit Schilderungen bereitet, die oft eher ein schlechtes als ein gutes Beispiel abgeben. Der Geist mag zwar richtig urteilen, aber er kann für diese Art von Freude an der Enthüllung des Schlechten gestraft werden.“
904a. Wie kann man in einem solchen Fall sich über die Reinheit der Absichten und die Lauterkeit des Schriftstellers ein Urteil bilden?
„Das ist oft nicht einmal nützlich: Schreibt er gute Sachen, so zieht daraus euren Nutzen; macht er es schlecht, so ist das eine ihn allein angehende Gewissensfrage. Ist ihm übrigens daran gelegen, seine Aufrichtigkeit zu beweisen, so ist es an ihm, seine guten Lehren durch sein eigenes Beispiel zu unterstützen.“