9. Eine einzige körperliche Existenz ist offenbar unzureichend dafür, dass der Geist all das erwerben kann, was ihm an Gutem noch fehlt, und sich von allem befreien, was noch Schlechtes in ihm ist. Könnte z.B. der Urmensch in einer einzigen Inkarnation die moralische und intellektuelle Bildungsstufe der fortgeschrittensten Zivilisation erreichen? Das ist sachlich unmöglich. Soll er also ewig in Unwissenheit und Rohheit verbleiben, der Freuden beraubt, die nur die Entwicklung der Fähigkeiten verschaffen kann? Der einfache, gesunde Menschenverstand weist eine solche Annahme ab. Sie würde zugleich die Verneinung der Gerechtigkeit und der Güte Gottes sein als auch des Fortschrittsgesetzes für alle Wesen. Darum eben bewilligt Gott, der im höchsten Maße gerecht und gut ist, dem Geist des Menschen so viele Existenzen, wie zum Erlangen des Zieles, das die Vollkommenheit ist, notwendig sind.
In jeder neuen Existenz bringt der Geist mit, was er in der vorhergehenden an Fähigkeiten, an Kenntnissen, innerer Anschauung, an Intelligenz und Moral erworben hat. Jede Existenz ist daher ein Schritt nach vorn auf dem Wege des Fortschritts. (Siehe Kap. 1, Nr. 3.)
Die Inkarnation resultiert aus der Niedrigkeit der Geister; sie ist für die nicht mehr notwendig, die deren Grenze überschritten haben und im geistigen Zustand fortschreiten oder in den körperlichen Existenzen der höheren Welten stehen, die von irdischer Materie nichts mehr an sich tragen. Von ihrer Seite ist sie freiwillig und geschieht in der Absicht, auf die Inkarnierten eine unmittelbarere Wirkung auszuüben, um ihre Mission zu erfüllen, mit der sie betraut worden sind. Sie nehmen die damit verbundenen Wechselfälle und Leiden mit Hingabe auf sich.
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Himmel und Hölle oder Die göttliche Gerechtigkeit > Erster Teil - Die Lehre > Kapitel III - Der Himmel > 9